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CBD-Blüten THC-frei? Warum es Blüten ohne THC nicht gibt

7 Min. Lesezeit · zuletzt geprüft 08/2026

Typografische Grafik mit der Formel Gesamt-THC gleich THC plus 0,877 mal THCA

Nein — CBD-Blüten ganz ohne THC gibt es nicht. Die Angabe CBD-Blüten THC-frei beschreibt ein Produkt, das die Analytik so nicht kennt: Jede Nutzhanfblüte trägt Spuren von THC und THCA. In Deutschland zieht § 1 Nr. 9 KCanG die Grenze bei 0,3 Prozent Gesamt-THC.

Kurz gesagt: THC-frei gibt es bei CBD-Blüten nicht

Jede Nutzhanfblüte, die in Deutschland verkauft wird, bildet THCA in denselben Drüsen wie CBDA. Deshalb trägt jede getrocknete Blüte Spuren davon, auch wenn der CBD-Anteil hoch ausfällt. THC-frei würde null bedeuten.

Ein Laborbericht weist aber nie null aus, sondern bestenfalls einen Wert unterhalb der Bestimmungsgrenze. Die saubere Angabe lautet deshalb nicht THC-frei, sondern: Gesamt-THC unter 0,3 %.

Was CBD und THC überhaupt sind, steht auf unserer Seite Was ist CBD. Diese Seite beantwortet die engere Frage: welche Zahl im Bericht zählt und wie sie zustande kommt.

Der Unterschied ist keine Wortklauberei. Ein Bericht kann in der THC-Zeile eine sehr kleine Zahl ausweisen und trotzdem klar über dem Grenzwert liegen, sobald die Säureform mitgerechnet wird.

Was in der Pflanze steckt: THC, THCA, CBD und CBDA

Die Hanfpflanze bildet ihre Cannabinoide fast ausschließlich als Säuren: THCA und CBDA. Erst beim Trocknen und Lagern geht ein kleiner Teil davon langsam in die neutralen Formen THC und CBD über.

Ein Laborbericht führt deshalb in der Regel vier Zeilen: THC, THCA, CBD und CBDA. Wer nur eine davon liest, liest die Hälfte.

Kürzel Name Form Wo es in die Rechnung eingeht
THCA Tetrahydrocannabinolsäure Säureform, in der getrockneten Blüte der größere Anteil mit dem Faktor 0,877 in den Gesamt-THC
THC Tetrahydrocannabinol neutrale Form unverändert in den Gesamt-THC
CBDA Cannabidiolsäure Säureform mit dem Faktor 0,877 in das Gesamt-CBD
CBD Cannabidiol neutrale Form unverändert in das Gesamt-CBD

Für CBD gilt dieselbe Rechnung mit demselben Faktor: CBDA und THCA haben dieselbe Molmasse, CBD und THC ebenfalls. Über die THC-Seite redet trotzdem jeder, weil dort ein Grenzwert liegt.

Merk dir die Reihenfolge: erst die vier Zeilen suchen, dann rechnen, dann vergleichen. Wer nur die beworbene Prozentzahl liest, vergleicht Angaben statt Messwerte.

Gesamt-THC: die Formel THC + 0,877 × THCA

Gesamt-THC ist der Wert, der nach vollständiger Umwandlung der Säureform vorläge. Die Formel lautet: Gesamt-THC = THC + 0,877 × THCA.

Der Faktor ist reines Massenverhältnis. THCA wiegt 358,47 g/mol, THC wiegt 314,46 g/mol, und beim Abspalten der Carboxylgruppe geht die Differenz als Kohlendioxid verloren. 314,46 geteilt durch 358,47 ergibt 0,877.

Die THC-Zeile allein ist deshalb kein Prüfwert. Nur der Summenwert lässt sich mit dem Grenzwert vergleichen, den das Gesetz nennt.

Wir haben die Formel dafür umgestellt und am 24.08.2026 durchgerechnet: THCA = (0,3 − THC) ÷ 0,877. Die Tabelle zeigt, wie viel THCA höchstens im Bericht stehen darf, damit der Summenwert unter 0,3 % bleibt.

THC laut Bericht THCA höchstens Gesamt-THC daraus
0,00 % 0,34 % 0,298 %
0,05 % 0,28 % 0,296 %
0,10 % 0,22 % 0,293 %
0,15 % 0,17 % 0,299 %
0,20 % 0,11 % 0,296 %
0,25 % 0,05 % 0,294 %

Umrechnung von uns, gerechnet am 24.08.2026, dritte Spalte auf drei Nachkommastellen. Steht im Bericht mehr THCA als in deiner Zeile, liegt der Summenwert darüber, egal wie klein die THC-Zeile aussieht.

Ein Rechenbeispiel: was der Faktor 0,877 ausmacht

Drei Zeilen zeigen, wie weit die THC-Angabe und der Summenwert auseinanderliegen können. Die Werte sind frei gewählt.

Gerechnet wird nach Gesamt-THC = THC + 0,877 × THCA, gerundet auf zwei Nachkommastellen. Die mittlere Spalte zeigt die Rechnung, damit du sie an deinem eigenen Bericht nachvollziehen kannst.

THC laut Bericht THCA laut Bericht Rechnung Gesamt-THC Über 0,3 %?
0,05 % 0,63 % 0,05 + 0,877 × 0,63 0,60 % ja
0,04 % 0,25 % 0,04 + 0,877 × 0,25 0,26 % nein
0,02 % 0,30 % 0,02 + 0,877 × 0,30 0,28 % nein

Keine der drei Zeilen bezieht sich auf ein Produkt aus unserem Sortiment. Sie zeigen nur, wie viel der Faktor an einer einzelnen Zahl verschiebt.

Die erste Zeile ist der Grund, warum eine niedrige THC-Angabe für sich genommen nichts belegt. Der ganze Abstand zwischen 0,05 % und 0,60 % steckt in der THCA-Zeile darunter.

Warum HPLC und GC verschiedene Werte liefern

HPLC trennt die Probe in flüssiger Phase und ohne Hitze. Sie weist THC und THCA getrennt aus, der Summenwert muss gerechnet werden.

GC bringt die Probe im Injektor auf rund 250 °C. Dabei wandelt sich THCA im Gerät um. Der Bericht zeigt am Ende einen einzigen THC-Wert, der bereits nahe am Gesamt-THC liegt.

HPLC GC
Trennung flüssig, ohne Hitze gasförmig, Injektor um 250 °C
Ausgewiesene Zeilen THC und THCA getrennt ein zusammengefasster THC-Wert
Verhältnis zum Gesamt-THC muss gerechnet werden liegt bereits nahe daran
Worauf du achtest Fehlt die Summenzeile? Ist das Verfahren überhaupt genannt?

Die Umwandlung im Injektor gehört zum Messverfahren und zu nichts sonst. Sie erklärt, warum für dieselbe Charge zwei sehr verschiedene THC-Zeilen nebeneinander stehen können.

Deshalb gehört das Verfahren in jeden Bericht. Steht dort weder HPLC noch GC, lässt sich die Zahl nicht einordnen — mehr dazu in wie du einen Laborbericht liest und einordnest.

Was n. n. und LOQ im Laborbericht bedeuten

n. n. markiert im Bericht einen Wert unterhalb der Nachweisgrenze des Verfahrens, kurz LOD. LOQ ist die Bestimmungsgrenze, also der kleinste Wert, den ein Labor noch als Zahl angeben darf.

Beide Angaben sind Aussagen über das Messverfahren, nicht über die Blüte. Eine echte Null steht in keinem sauberen Bericht, weil kein Verfahren null messen kann.

Ein Bericht, der seine Grenzen nicht nennt, ist an dieser Stelle wertlos. Ohne LOQ weißt du nicht, ob n. n. für unter 0,01 % oder für unter 0,1 % steht — das ist ein Faktor zehn.

Genau hier entsteht die Angabe THC-frei. Sie übersetzt ein n. n. in eine Null, und diese Übersetzung deckt kein Laborbericht.

Woran du erkennst, ob eine Angabe Gesamt-THC meint

Suche im Bericht nach einer Summenzeile: Gesamt-THC, Total THC oder THC max. Nur diese Zeile rechnet die Säureform mit ein.

Stehen THC und THCA getrennt und fehlt die Summe, rechnest du sie selbst. Nennt ein Angebot dagegen nur eine einzelne Zahl, ohne Verfahren, ohne THCA-Zeile und ohne Chargenbezug, lässt sich diese Zahl nicht prüfen.

Die eine Hälfte der Frage, woran du gute Blüten erkennst, stellt sich an das Dokument. Die andere stellt sich an die Ware.

Die Terpenzeilen im selben Bericht beschreiben ausschließlich die Aromazusammensetzung, also Duft und Note. In die THC-Rechnung gehören sie nicht.

Wie eine Sorte bei uns heißt und in welchen Mengen es sie gibt, steht auf der jeweiligen Produktseite in der Übersicht der CBD-Blüten. Wir führen vier Sorten Blüten (Stand: 25.08.2026).

Der Grenzwert, der in Deutschland gilt

In Deutschland liegt die Grenze bei 0,3 %. Die Zahl stammt aus Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2021/2115, dem EU-Agrarrecht, und gilt dort seit dem 01.01.2023 für die Förderfähigkeit von Nutzhanf.

In das deutsche Recht kommt sie über § 1 Nr. 9 KCanG. Der Wortlaut steht bei gesetze-im-internet.de zu § 1 KCanG, abgerufen am 24.08.2026.

Die Schwelle selbst steht dort unter Buchstabe bb: „ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,3 Prozent nicht übersteigt“.

Nutzhanf ist nach § 1 Nr. 8 KCanG vom Cannabisbegriff ausgenommen. § 1 Nr. 9 KCanG knüpft die Ausnahme an zwei Bedingungen: einen Gesamt-THC-Gehalt von höchstens 0,3 % und einen Verkehr, der ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.

Genau deshalb ist die Zweckbestimmung auf unserer Packung kein Etikett, sondern eine Bedingung. Auf der Packung steht sie so: Ausschließlich zu Aromazwecken. Nicht zum Verzehr oder Rauchen geeignet.

Das Gesetz nennt den Gehalt an Tetrahydrocannabinol, ohne ein Analyseverfahren vorzuschreiben. Vergleichbar mit dieser Schwelle ist deshalb nur der Summenwert aus THC und THCA.

Ob und unter welchen Bedingungen der Verkauf zulässig ist, ist eine eigene Frage. Sie steht in was das KCanG für den Verkauf von Blüten regelt.

Der Versand erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Angebote aus Österreich oder der Schweiz unterliegen einem anderen Recht: Die Schweizer 1-%-Regel gilt hier nicht und sagt dir über eine Lieferung nach Deutschland nichts.

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