Kurz gesagt: ohne Chargennummer ist ein Bericht wertlos
Ein Laborbericht gehört nur dann zu deiner Packung, wenn beide dieselbe Chargennummer tragen. Einen CBD-Laborbericht lesen fängt deshalb nicht bei den Prozentzahlen an, sondern bei dieser Nummer: Sie ist in Deutschland die einzige Verbindung zwischen dem Dokument und der Ware in deiner Hand. Fehlt sie auf einem von beiden, gehören sie nicht zusammen.
Was Cannabinoide, Nutzhanf und Cannabidiol überhaupt sind, steht auf unserer Übersichtsseite Was ist CBD.
Dies ist die Website eines Händlers. Wir verkaufen die hier beschriebenen Blüten, und derselbe Maßstab gilt für alles, was wir selbst veröffentlichen.
| Schritt | Was du suchst | Was der Schritt klärt |
|---|---|---|
| 1. Zuordnung | Chargennummer im Bericht und auf der Packung | ob das Dokument von deiner Ware handelt |
| 2. Kopfdaten | Labor, Anschrift, Probennummer, Datum, Verfahren | wer wann was gemessen hat |
| 3. Cannabinoide | die Zeilen THC, THCA, CBD, CBDA mit Einheit | was in der Charge steckt |
| 4. Gesamt-THC | die Summenzeile, nicht die THC-Zeile | ob die Charge unter 0,3 % liegt |
| 5. Weitere Prüfungen | Pestizide, Schwermetalle, mikrobielle Belastung, Restlösungsmittel | was außer Cannabinoiden gemessen wurde |
Wie ein Bericht zu deiner Packung gehört
Eine Charge ist eine abgegrenzte Menge aus einer Ernte und einem Verarbeitungsgang. Der Laborbericht beschreibt genau diese Menge, nicht die Sorte und nicht den Shop. Deshalb steht die Zuordnung am Anfang: Die Chargennummer auf dem Etikett muss im Bericht wiederkehren.
Sortenname und Chargennummer sind zwei verschiedene Angaben. Ein Sortenname ist ein Handelsname für eine Genetik; die Chargennummer bezeichnet eine bestimmte Lieferung. Ein Bericht, der nur den Sortennamen nennt, deckt jede Ernte dieser Sorte ab und damit keine.
Verwechsle die Chargennummer nicht mit der Probennummer: Die Probennummer vergibt das Labor für den eingegangenen Beutel, die Chargennummer der Hersteller für die Menge, aus der er stammt.
Ein belastbarer Bericht führt beide Nummern. Findest du nur eine, frag nach der anderen.
Kopfdaten: Labor, Probennummer, Datum, Verfahren
Die Kopfdaten stehen auf der ersten Seite und beantworten die Frage, wer wann was gemessen hat. Vollständig sind sie, wenn Labor und Anschrift, Auftraggeber, Probennummer, Chargennummer, Probeneingang und Prüfdatum, Probenbezeichnung und Verfahren dort stehen. Fehlt eines dieser Felder, lässt sich der Rest des Berichts nicht einordnen.
| Feld | Was dort stehen sollte | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Labor | Name und ladungsfähige Anschrift, nicht nur ein Logo | ein Bericht ohne Absender ist nicht nachfragbar |
| Auftraggeber | wer die Probe eingereicht hat | zeigt, ob Händler oder Produzent prüfen ließ |
| Probennummer | die interne Nummer des Labors | macht den Vorgang im Labor auffindbar |
| Chargennummer | die Nummer, die auch auf deiner Packung steht | die einzige Brücke zu deiner Ware |
| Datum | Probeneingang und Prüfdatum getrennt | zeigt, wie lange die Probe lag |
| Probenbezeichnung | Art des Materials, etwa getrocknete Blüte | Werte gelten nur für diese Matrix |
| Verfahren | HPLC oder GC, benannt | ohne Verfahren lässt sich keine Zahl einordnen |
Ein Laborname allein sagt noch nichts über die Kompetenz. Prüflaboratorien lassen sich in Deutschland nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditieren — die Deutsche Akkreditierungsstelle nennt die Norm den weltweit gültigen Standard für die Laborakkreditierung im Bereich Prüfen und Kalibrieren (abgerufen am 24.08.2026).
Steht im Bericht eine Akkreditierungsnummer, lässt sie sich bei der Akkreditierungsstelle nachschlagen. Steht dort nur der Satz, man arbeite „nach anerkannten Standards“, ist das eine Formulierung und kein Nachweis.
Prüfen kostet Geld, und die Laborkosten je Charge liegen am Ende auf jedem einzelnen Gramm; was das für einen Preisvergleich bedeutet, steht in unserem Text über 16 dokumentierte Preise und den Grundpreis je Kilogramm.
Die Cannabinoid-Tabelle Zeile für Zeile
Der Hauptteil eines Berichts ist eine Tabelle mit einer Zeile je Cannabinoid. Mindestens vier Zeilen gehören hinein: THC, THCA, CBD und CBDA. Dazu kommen die Einheit — Prozent vom Gewicht oder Milligramm je Gramm — und die Bezugsgröße, also ob auf Frischmasse oder auf getrocknete Probe gerechnet wurde.
Ohne Einheit ist eine Zahl keine Angabe. Die Säureformen THCA und CBDA machen in getrockneter Ware den größeren Anteil aus. Wer nur die Zeilen THC und CBD liest, liest die Hälfte des Berichts.
Viele Berichte führen zusätzlich Zeilen für CBG, CBN oder CBC. Sie beschreiben die Zusammensetzung der Charge und sonst nichts: Ein höherer CBD-Wert ist eine dokumentierte Angabe, kein Qualitätsrang und kein Preisargument.
Wie aus diesen vier Zeilen zwei Summenwerte entstehen, rechnen wir in unserem Text über den Faktor 0,877 und die Summenzeile im Bericht Schritt für Schritt vor.
Gesamt-THC: die Zahl, auf die es ankommt
Mit dem gesetzlichen Grenzwert vergleichbar ist nur die Summenzeile, nicht die THC-Zeile. Sie heißt im Bericht Gesamt-THC, Total THC oder THC max und rechnet die Säureform THCA anteilig mit ein. In Deutschland liegt die Grenze bei 0,3 %; fehlt die Summenzeile im Dokument, musst du sie aus der THCA-Zeile selbst rechnen.
Die Zahl stammt aus Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2021/2115, dem EU-Agrarrecht, und gilt dort seit dem 01.01.2023. Ins deutsche Recht kommt sie über § 1 Nr. 9 KCanG.
Dort steht sie in Buchstabe a Doppelbuchstabe bb im Wortlaut: „ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,3 Prozent nicht übersteigt“ (gesetze-im-internet.de zu § 1 KCanG, abgerufen am 24.08.2026).
Nutzhanf ist nach § 1 Nr. 8 KCanG vom Cannabisbegriff ausgenommen. § 1 Nr. 9 KCanG knüpft die Ausnahme an zwei Bedingungen: einen Gesamt-THC-Gehalt von höchstens 0,3 % und einen Verkehr, der ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Genau deshalb ist die Zweckbestimmung auf unserer Packung kein Etikett, sondern eine Bedingung.
Was aus einer Zahl im Bericht für den Verkauf folgt, ist am Ende eine Rechtsfrage und keine Laborfrage.
Was außer Cannabinoiden geprüft gehört
Cannabinoide sind eine von mehreren Fragen an eine Charge. Bei getrockneten Blüten gehören daneben Rückstandsanalysen in den Bericht: Pestizide, Schwermetalle und die mikrobielle Belastung, oft dazu die Restfeuchte. Ein Dokument, das ausschließlich Cannabinoide auflistet, ist kein schlechter Bericht — es ist ein Bericht über einen einzigen Prüfumfang, und das gehört dazugesagt.
Eine Zeile für Restlösungsmittel gehört dorthin, wo im Prozess Lösungsmittel im Spiel waren. Welche Zeilen ein Bericht überhaupt führt, steht im Prüfumfang auf der ersten Seite. Fehlt eine Zeile, wurde der Stoff nicht geprüft — es wurde nicht etwa nichts gefunden.
Woran sich behandelte Ware schon an der Packung erkennen lässt, steht in unserem Text über acht Merkmale, von denen du sechs selbst prüfst.
Achte bei jeder Rückstandszeile auf drei Dinge: den geprüften Stoff, die Bestimmungsgrenze und das Ergebnis. Eine Spalte mit lauter Haken und ohne Zahlen ist eine Zusammenfassung, kein Messergebnis.
Die Terpenzeilen im selben Bericht beschreiben ausschließlich die Aromazusammensetzung: eine Angabe zu Duft und Note.
Sechs rote Flaggen bei Laborberichten
Sechs Auffälligkeiten entwerten einen Bericht, unabhängig davon, welche Zahlen darin stehen: kein Chargenbezug, kein genanntes Verfahren, kein Labor mit Anschrift, kein Prüfdatum, ein Ausschnitt statt des vollständigen Dokuments, Zahlen ohne Einheit. Jede davon lässt sich in Sekunden feststellen, und keine ist Ansichtssache.
| Rote Flagge | Woran du sie siehst | Was sie bedeutet |
|---|---|---|
| 1. Kein Chargenbezug | nur der Sortenname, keine Nummer | kein Bezug zu deiner Lieferung |
| 2. Kein Verfahren | weder HPLC noch GC genannt | die THC-Zeile lässt sich nicht einordnen |
| 3. Kein Labor | Logo ohne Name und Anschrift | niemand, bei dem du nachfragen könntest |
| 4. Kein Datum | Prüfdatum fehlt oder liegt vor der Ernte | zeitlich nicht zuordenbar |
| 5. Ausschnitt statt Dokument | Bildausschnitt, abgeschnittene Kopf- oder Fußzeile, keine Seitenzählung | der Rahmen, der die Zahl trägt, fehlt |
| 6. Zahlen ohne Einheit | Werte ohne Prozent, mg/g oder Bezugsgröße | nicht vergleichbar, auch nicht mit dem Grenzwert |
Eine siebte Auffälligkeit ist keine des Dokuments, sondern seines Fehlens: das Wort „laborgeprüft“ auf einer Produktseite, ohne dass irgendwo ein Bericht verlinkt ist. Ein Siegel ist eine Behauptung. Ein Dokument mit Chargennummer, Verfahren und Datum ist überprüfbar.
Wie oft diese siebte Lücke vorkommt, haben wir selbst ausgezählt. Methode: zwölf andere CBD-Shops, jeweils Startseite, Produktseiten und die verlinkte Labor- oder Qualitätsseite aufgerufen und geprüft, ob ein Bericht als Dokument erreichbar ist. Stand: 24.08.2026; Namen nennen wir nicht, es geht um die Verteilung.
| Was der Shop zum Labor zeigt | Shops (von zwölf) |
|---|---|
| aktuelle Berichte je Sorte, als Dokument verlinkt | 1 |
| Archiv mit Berichten aus den Jahren 2018 bis 2021 | 1 |
| nur das Wort — „Laboranalyse“, „Zertifikat“, „Laborwerte“ — ohne verlinktes Dokument | 10 |
Wie alt darf ein Bericht sein?
Ein Laborbericht hat kein Verfallsdatum, sondern einen Bezug. Er beschreibt eine Charge zum Zeitpunkt der Probenahme, und solange die Chargennummer auf deiner Packung dieselbe ist, bleibt er die richtige Auskunft. Auffällig ist deshalb nicht das Alter, sondern die Diskrepanz: dasselbe Dokument über Jahre hinweg für wechselnde Lieferungen, oder ein Prüfdatum, das vor der Ernte liegt.
Was sich mit der Zeit verändert, ist die Ware, nicht das Dokument. Licht und Wärme bauen Terpene ab; das Aroma wird schwächer, während die Zahlen im Bericht dieselben bleiben.
Woran sich ein Shop insgesamt messen lässt, steht in unserer Übersicht über sieben Angaben, an denen ein prüfbarer Shop erkennbar ist.
Was bei uns verlinkt ist, und was nicht
Stand: 25.08.2026 liegt für jede unserer vier Blütensorten ein Laborbericht zur Charge vor, erstellt von LABEXAN in Cognac, Frankreich (COFRAC 1-5810), gemessen per HPLC-DAD. Als Dokument verlinkt ist er noch nicht. Wir veröffentlichen einen erst, wenn er sich über die Chargennummer auf deiner Packung zuordnen lässt; ein Siegel ist dafür kein Ersatz. Damit gilt der Maßstab aus diesem Text auch gegen uns, und genau das ist der Punkt an ihm.
Zahlen aus unserem eigenen Sortiment stehen nicht hier, sondern auf der Produktseite und im Bericht zur Charge: Eine Prozentangabe ohne zuordenbaren Bericht ist genau das, wovor oben die sechs roten Flaggen warnen. Hast du eine Chargennummer auf deiner Packung, schreib uns; wir ordnen sie zu oder sagen dir, dass wir es nicht können.
Wir führen vier Sorten Blüten in vier Mengen — 16 Preispunkte, Stand: 25.08.2026. Welche das sind, siehst du in unserer Übersicht CBD-Blüten.
Auf der Packung steht: Ausschließlich zu Aromazwecken. Nicht zum Verzehr oder Rauchen geeignet. Der Versand erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands; nach Österreich und in die Schweiz versenden wir nicht.